Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in den Bereichen Organisation, Finanzen und Marketing für Klientel aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung, die Erarbeitung und Herausgabe von analogen und digitalen Schriften, die Konzeption und Durchführung von eigenen und fremden Veranstaltungen sowie die Beteiligung an anderen, gleichartigen Unternehmen.