Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Feststellung von Gebäudeversicherungswerten und Schäden und die Feststellung von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken. Diese Sachverständigentätigkeit soll in einzelnen geeigneten Fällen auch in Partnerschaft mit anderen Sachverständigen ausgeübt werden.