Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Planung, die Erschließung und der Betrieb von Windkraftanlagen und anderen energieproduzierenden Anlagen sowie die Verwaltung und Übernahme der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften und anderen Gesellschaften, welche die Planung, die Erschließung und den Betrieb von Windkraftanlagen und anderen energieproduzierenden Anlagen zum Geschäftsgegenstand haben.