Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Einsammlung und der Transport von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung im Kreis Pinneberg.
2. Soweit vertragliche Grundlagen bestehen, erledigt die Gesellschaft die Aufgaben zu Abs. 1 im Auftrage der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung des Kreises Pinneberg mbH -GAB-, soweit es sich um die Einsammlung der LVP-Mengen (Leichtverpackungs-Mengen) im Kreise Pinneberg handelt.
3. Soweit vertragliche Grundlagen bestehen, erledigt die Gesellschaft die Aufgaben zu Abs. 1 im Auftrag der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung des Kreises Pinneberg mbH -GAB-, soweit es sich um die Einsammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen handelt und diese in der Entsorgungspflicht des Kreises Pinneberg liegen.
4. Die Gesellschaft kann auf der Grundlage bilateraler Verträge weitere Transportaufgaben wahrnehmen, soweit es dem Unternehmensgegenstand dient und die Pflichten nach Abs. 2 und 3 nicht berührt werden.