Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Fertigung, der Handel und Vertrieb von Dreh-, Norm- und Zeichnungsteilen sowie der Handel mit Waren aller Art. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweig unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmen jeder Rechtsform beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.