Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
1. Der Vertrieb, die Installation und Service von Sicherheitssystemen, die Planung und Projektierung von Alarm-, Brandmelde-, Notruf-, Video- und anderen fernmeldetechnischen Anlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
2. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von anderen Gesellschaften und zur Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt, die sich mit den in Absatz 1 genannten Tätigkeiten befassen.