Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Immobilien und Immobiliarrechten, die Übernahme von Grundstücksverwaltungen sowie die Ausführung von Bautätigkeiten aller Art, die keiner Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben sowie Zweigniederlassungen errichten.