Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Regulierung von Versicherungsschäden, die Personalgestellung hierfür sowie verwandte Aufgaben, alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen sowie Übernahme von Vertretungen in diesen Geschäftszweigen. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens im Auftrage von Versicherungsgesellschaftern, Privatpersonen, Firmen und sonstigen Institutionen, Beweissicherungen, Risikobeschreibungen und Wertschätzungen vorzunehmen, in tatsächlicher Hinsicht Schadensursachen, Schadensumfang und Schadenshöhe zur Vorbereitung der Regulierung durch die Auftraggeber zu überprüfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, sich an bestehenden derartigen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu erwerben. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Sachverständigengutachten.