Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Unternehmen und Unternehmensgründern in allen wirtschaftlichen Fragen, insbesondere in Fragen der Organisation sowie der Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzierungen, auch für Privatpersonen und die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die operative Übernahme der Administration von Unternehmen wie z. B. Durchführung von Auftragsabwicklung und Rechnungswesen und aller damit verbundenen Aktivitäten ergänzen das Dienstleistungsangebot.