Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Tischlerarbeiten, Herstellung und Einbau von Holz- und Kunststoffenstern und -türen, Planung und Durchführung von Innenausbauten. Handel mit Anlagen aus dem Bereich der vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstände einschließlich Zubehör. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von und zur Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmen berechtigt.