Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Planung und Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich der Herstellung von und des Handels mit Produkten des holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbes. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von anderen Gesellschaften und zur Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt.