Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Handelsvertretung im Sinne des § 84 HGB. Die Gesellschaft betreibt die Vermittlung von Aufträgen sowie den Abschluss von Aufträgen im Namen der vertretenen Firmen in den Geschäftsbereichen Fußbodenbelägen, Decken- und Wandpaneelen, insbesondere jedoch nicht ausschließlich auf der Basis pflanzlicher oder textiler Produkte. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Vermittlung des Vertriebes dazugehöriger Montagesysteme, -zubehörteile und -materialien, Pflegegeräte und -materialien sowie ergänzender Artikel wie Fußboden-, Decken- und Wandleisten, Dekorations-, Anstrich- und Bindemittel. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art auf eigene Rechnung. Die Firma kann zu diesen Zwecken eigene Groß- und Einzelhandelsgeschäfte betreiben oder sich an solchen Geschäften beteiligen. Im Rahmen der vorstehenden Zwecke ist die Beteiligung an oder der Erwerb von anderen Unternehmen zulässig. Die Gesellschaft darf deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen. Sie ist zur Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen berechtigt. Im übrigen darf die Gesellschaft sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.