Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie Import und Export von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere aber mit Möbeln, Haushaltswaren und Lebensmitteln. Die Gesellschaft darf alle sonstigen erlaubnisfreien Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten oder erwerben und sich an solchen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.