Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Herstellung und Handel von Maschinen, Geräten und Anlagen für kautschukverarbeitende Industrie, technische Beratung sowie Im- und Export und Handel mit Investitionsgütern, sowie eine besondere behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich beteiligen.