Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch mindestens zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Elektroinstallationsgeschäftes sowie Planung, Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Wartung von elektrischen und elektronischen Steuerungsanlagen und Industrieanlagen, sowie der Handel mit allen Artikeln der Branche. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen, auch im Ausland, errichten. Die Gesellschaft darf zur Erreichung ihrer Ziele andere Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen.