Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Entsprechendes gilt für den Liquidator bzw. die Liquidatoren.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Bauträger zur Errichtung von Einzel-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern und im Zusammenhang hiermit der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Bauvorhaben auf eigene oder auf fremde Rechnung erstellen lassen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten.