Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Herstellung und Vertrieb von Tabakwaren und Rauchbedarfsartikeln sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, Zweingiederlassungen im In- und Ausland zu errichten und alle Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.