Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Beratung und Bauleitung für unterschiedliche Bauvorhaben und Objekte, Handel mit Baumaterialien aller Art, insbesondere mit Baustahl, sowie seine Bearbeitung und Armierung, ferner Führung von und Beteiligung an Unternehmen solcher Art sowie Ausübung diesbezüglicher Nebengeschäfte und Übernahme der Stellung persönlich haftender Gesellschafter.