Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Großhandel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich der elektrischen Mobilität und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der elektrischen Mobilität sowie die Beratung anderer Unternehmen.
Daneben können alle Geschäfte betrieben werden, für die eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist und die den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind.