Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Computern, Computerzubehör, sonstigen Geräten der Datenverarbeitung und Computer-Software, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und die Fertigung von Computern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren und die Erbringung von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen.