Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Pumpen und Pumpenaggregaten sowie der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Investitionsgütern zum Fördern flüssiger Medien, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.