Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung von Unternehmen, insbesondere der Kommanditgesellschaft in Firma Forstbetrieb Sachsenwald GmbH & Co. KG ferner die treuhänderische Verwaltung von Vermögen und Beteiligungen, insbesondere an Gesellschaften für Dritte, die Beratung bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Unternehmenszusammenschlüssen und bei Vermögensanlagen sowie sämtliche Geschäfte, die dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind, soweit diese nicht Bankgeschäfte im Sinne des "Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1962 (BGBl I S. 881) in seiner jeweils gültigen Fassung sind.