Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Beteiligungen, Kapitalanlagen und Grundstücken sowie Erwerb und Veräußerung von Beteiligung an anderen Gesellschaften. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst ferner die Beteiligung als vollhaftender Gesellschafter bei Personenhandelsgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundbesitz.