Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baustoffen aller Art für den Hoch- und Tiefbau, insbesondere der Handel mit Kies und der Betrieb von Kiesgruben. Die Errichtung und der Betrieb anderer Unternehmen gleicher und verwandter Wirtschaftszweige im In- und Ausland ist gestattet. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen Unternehmungen im In- und Ausland zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben und zu errichten, Interessengemeinschafts- und Organschaftsverträge abzuschließen sowie alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweig zu fördern.