Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, Wartung und Service im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, das Abschleppen und Transportieren von Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen.