Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art im In- und Ausland, die Vermittlungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien aller Art im In- und Ausland, die Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung von Immobilien einschließlich der Erstellung von Expertisen für Immobilien im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland.