Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte; der Im- und Export von Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte, Logistik aller Art und das Betreiben einer Spedition, Transportvermittlung europaweit sowie der Betrieb und die Verwaltung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen sowie deren Vertretung und Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Beteiligungen und neue Geschäftszweige aufzunehmen, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder zu finanzieren, für andere Unternehmungen Geschäftsführungen zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind.