Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Einfuhr, die Herstellung und der Handel von bzw. mit Schalen- und Krustentieren, Fischen, Fischerzeugnissen und anderen Lebensmitteln, insbesondere auch der kommissionsweise Einkauf und Verkauf der genannten Waren. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen und alle geschäftlichen Maßnahmen sowie Handelsgeschäfte vornehmen, die mit dem in Absatz 1 bestimmten Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.