Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, Aktien - insbesondere Aktien an Thomas Int. USA -, Immobilien und anderen Vermögensgegenständen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschafter darf im Geschäftszweig der Gesellschaft eigene Geschäfte betreiben und unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Dies gilt auch, soweit er Geschäftsführer ist.