Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: a) Erbringung von Ingenieurleistungen wie Planung, Beratung und Projektdurchführung in allen Bereichen der Informationsverarbeitung und allen damit im Zusammenhang stehenden Gebieten. b) Erbringung von allen Dienstleistungen in diesen Bereichen wie z.B. Schulungen, Betreuung, Wartung, Service, Training etc. c) Entwicklung, Forschung und Planung von allen Produkten für die unter a) genannten Bereiche und deren verwandte Gebiete. d) Herstellung und Vertrieb von allen Produkten für die unter a) genannten Bereiche und deren verwandte Gebiete. e) Der Handel mit allen Produkten aus den unter a) genannten Bereichen und deren verwandten Gebieten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft kann Unternehmen ähnlicher Art erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Sie darf die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Die Gesellschaft darf Grundeigentum erwerben.