Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Aufstellung von Bilanzen, Anfertigung von Steuererklärungen, die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten sowie die Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.