Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Verrichtungen, insbesondere Linienverkehr gem. § 42 PBefG sowie Anmietung oder Kauf bzw. Vermietung und Verkauf von Kraftfahrzeugen.