Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bau- und Friedhofsarbeiten vornehmlich in Naturstein. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sowie sich an deren Unternehmungen zu beteiligen, für Unternehmungen anderer Geschäftszweige Geschäftsführungen zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten und überhaupt alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung des Gesellschatszwecks dienlich sind.