Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr die Herstellung, der Handel sowie der Vertrieb von Kunststoff- und Holzfenstern, Türen, Rolläden, Jalousien und Wintergärten und sonstiger Bauelemente aller Art. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland unter ihrer oder unter anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und/oder Vertretungen von solchen übernehmen und wieder aufgeben.