Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ausführung von Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Verfahren zur höheren Ausnutzung von Energien und Rohstoffen sowie die Ausführung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Arbeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige und ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen unterhalten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.