Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere die Beseitigung von Schäden an Karosserien von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft hat das Recht, sich an Firmen gleicher Art zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand ist weiter der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art und von Kfz.-Zubehör aller Art sowie Tuning, ferner die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art an Selbstfahrer.