Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Möbeln und anderen Holzwaren insbesondere für Schulzwecke sowie der Handel mit solchen Waren, An- und Verkauf sowie Verwaltung und Projektierung von Immobilien jeder Art, Umwandlung von Immobilien in Wohnungseigentum, Durchführung von Instandsetzungen und Modernisierung von Immobilien. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.