Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung eines Ladengeschäfts zur Herstellung von Fotokopierarbeiten, das Betreiben einer Druckerei soweit keine Meisterqualifikation benötigt wird, das Erstellen von Layouts und Druckvorlagen sowie Satzarbeiten; die Übernahme von Sekretariatsarbeiten für andere Firmen, der Handel mit Büromaterial im weitesten Sinne sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.