Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die gewerbsmäßige Übernahme von Gütersendungen durch Frachtführer für Rechnung eines anderen sowie die Vermittlung solcher Geschäfte und die Lieferung fremder Güter sowie der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft betreibt nicht genehmigungspflichtige Geschäfte.