Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unternehmensberatung, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeschlossen sind, die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Geschäfte, die Vermittlung von Befrachtungsgeschäften aller Art sowie die Vermittlung von Dienstleistungen oder Waren, wobei erlaubnispflichtige Geschäfte ausgeschlossen sind.