Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräußerung von Immobilien und mobilen materiellen und immateriellen Sachvermögen, davon insbesondere Maschinen, Technische Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software Lizenzen.