Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ein alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung bei der Finanzierung von Immobilienan- und Verkäufen sowie deren Vermittlung. Ebenso die Beratung in Versicherungsangelegenheiten und die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie die Vermittlung von Fondanteilen und Gesellschafterkapital. Ausgenommen ist jede Art rechtlicher Beratungstätigkeit.