Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Software, deren Vertrieb und der Vertrieb von Hardware für alle Wirtschaftsbereiche sowie Beratungs- und Handelstätigkeit, die den vorgenannten Zweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist ebenfalls zum Handel mit Wertpapieren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung befugt. Der Handel mit Wertpapieren für Dritte- insbesondere soweit dieser einer Erlaubnis bedarf - ist ausgeschlossen.