Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormaner Vereinigung für Sozialarbeit e.V., Südstormaner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormaner Vereinigung- Kinderhaus Südstorman, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg gGmbH, Südstormaner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und Südstormaner Vereinigung- Institut für Kommunikation- Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gemeinschaft mit beschränkter Haftung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Bereitstellung von Leistungen für Kranke, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, alte und hilfsbedürftige Menschen im häuslichen und teilstationären Bereich. Der Satzungsgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch Leistungen im Bereich der Grund- und Behandlungspflege. Die Gesellschaft vermittelt Hilfesuchenden fachliche Beratung und informiert die Bevölkerung in häuslicher Krankenpflege. Sie fördert die ehrenamtliche und nachbarschaftliche Hilfe und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft betreibt für den genannten Personenkreis, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen, einen ambulanten Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern). Dazu gehört auch ein Mittagstisch für Senioren. Die Gesellschaft kann weitere ambulante soziale Dienste anbieten.
Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke.