Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Ausführung von Zimmererarbeiten, die Schädlingsbekämpfung in Bauten, Vorsorge gegen Schädlingsbefall, Beseitigung von Schwamm- und Pilzbefall in Bauten sowie die Vorsorge hiergegen, insbesondere durch Einsatz des Heißluft- oder vergleichbare Verfahren sowie die Übernahme von Geschäftsführungen in Unternehmen, die den Gesellschaftszweck erfüllen.