Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens, wobei genehmigungspflichtige Geschäfte ausgenommen sind, und insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Günter Grothe KG mit dem Sitz in Reinbek. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesem Zweck dienenden und mit ihm in Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.