Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft Koops Recycling, Entsorgung und Baustoffhandel GmbH & Co. als Komplementärin der vorgenannten Gesellschaft. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, deren Geschäfte führen und diese bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung vertreten, ferner sich an derartigen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.