Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und die Vermietung von Waren aller Art, insbesondere Baumaschinen, Lastkraftwagen, Flurfördergeräten sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf auch Makler- und Kommissionsgeschäfte auf dem vorgenannten Sektor tätigen. Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Geschäfte. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland tätig. Die Gesellschaft ist zum Selbsteintritt berechtigt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann insbesondere Tochtergesellschaften und Niederlassungen, auch in anderen Orten im In- und Ausland, gründen sowie sich an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand des Unternehmens beteiligen, diese verwalten und deren Geschäftsführung übernehmen.