Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei in Fortführung der bislang zu Glinde bestehenden Einzelfirma STADTBÄCKEREI GLINDE Rolf Schäfer und die Ausführung aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.