Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Übernahme von Industrievertretungen im Bereich Beleuchtungskörper, elektronischer Artikel sowie mobiler Klimageräte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben, die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmensverträge abzuschliessen und alle Geschäfte zu betreiben, die den Unternehmenszweck fördern.